Aiways U5 Versicherung

Haftpflicht
Deckungssummemax. 15 Mio. EUR je geschädigte Person
Umweltschadensversicherung100 Mio. EUR
Mallorca-Police
- europaweit gültig
- Nutzungszeitraum pro Jahr

einschließlich Deutschland
uneingeschränkt
Erstattung der für den Schadenfall vereinbarten Selbstbeteiligung bei Nutzung eines Carsharing-Pkw je Schadenfallbis 500 EUR
Eigen-Kollisionsschäden integriert (wenn mit dem versicherten Fahrzeug andere eigene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum beschädigt werden), Selbstbehalt 1.000 Eurobis 30.000 EUR pro Jahr
Rabattschutz ab SF-Klasse 10optional
Kasko
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber Versicherungsnehmer und berechtigtem Fahrer; Leistungskürzungen nach dem Grad des Verschuldens nur bei Alkohol/Rauschmittel und Entwendungja
Neupreisentschädigung nach Erstzulassung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlustbis 26 Monate
Neupreisentschädigung bei Informations- und Unterhaltungssystemen, wenn der Austausch in einer von uns ausgewählten Werkstatt erfolgtja
Kaufwertentschädigung in der Vollkasko bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust, wenn das Fahrzeug innerhalb der ersten vier Jahre nach dessen Erstzulassung durch Unfall, mut- oder böswillige Handlungen oder Zusammenstoß mit Tieren beschädigt wurde, wenn die für die Reparatur erforderlichen Kosten mehr als 1.000 EUR ohne Mehrwertsteuer betragen, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und dies durch eine Rechnung nachgewiesen wird. Erstattet werden 10 % der nachgewiesenen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 2.000 EUR.bis 24 Monate
Zusammenstoß mit Tierenja
Keine Abzüge neu für alt auf Lackierung, Ersatzteile und Bereifungja
Ersatz von unmittelbaren Tierbiss-Schäden (Ausnahme: Haus- und Nutztiere) in der Teilkasko (Folgeschäden bis zu 4.000 EUR)ja
Glasbruch
- Kostenübernahme für notwendige Arbeiten (z. B. Einstellung des Regensensors)
- Ersatz von Leuchtmitteln

ja
ja
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschlussja
Überspannungsschäden an mitversicherten Teilen (z. B. Lichtmaschine, Anlassern) durch Kurzschlussschäden an der VerkabelungBis 2.000 EUR
Ersatz von Schäden durch Erdbeben, Lawinen (auch Dachlawinen), Muren und Vulkanausbrücheja
Ersatz des Navigationsdatenträgersbis 200 EUR
Kostenübernahme für Schlüssel-/Schlossaustausch infolge Entwendung des Fahrzeugschlüssels (bei draht- und schlüssellosen Zugangssystemen übernehmen wir die Kosten der Neucodierung wenn die Daten „gehackt“ wurden)ja
Übernahme der Entsorgungskosten bei Zerstörung des versicherten Fahrzeugs (sofern das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versichert wird)ja
Ersatz der Zulassungskosten für das Ersatzfahrzeug nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs (sofern das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versichert wird)ja
Mobilitätspauschale bei Entwendungbis 500 EUR
Reifenschäden auch ohne weitere entschädigungspflichtige Schäden versichertja
Fährrisiko in Vollkasko mitversichert (z.B. Untergang, Überbordspülen)ja
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
(Schlingerschäden) in der Vollkasko
ja
Rabattschutz in der Vollkasko ab SF-Klasse 10 (nur in Verbindung mit Rabattschutz in der Haftpflicht)optional
Werkstattservice optional (mit Beitragsreduktion)optional
Kasko-Extra-Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (nur in Verbindung mit einer Vollkasko)optional
Differenzdeckung (GAP) für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge (nur in Verbindung mit einer Vollkasko)optional
Neupreisentschädigungbis 26 Monate
Neupreisentschädigung für Akkus nach Erwerb als Neugerätbis 26 Monate
Wertminderung für Elektro- und Hybrid-Pkw
- Erstattung von 10 % der nachgewiesenen Reparaturkosten
- In den ersten vier Jahren nach Erstzulassung
- Bei Unfall, mut-/böswilligen Handlungen, Tierkollision
- Wenn Reparaturkosten über 1.000 EUR
ja
Hochvoltkabel werden bei Kurzschluss- und Tierbiss-Schäden unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze ersetztja
Entsorgungskosten des Akkus nach Totalschaden, sofern kein anderer dafür aufkommtbis 2.000 EUR
Zusätzliche Mobilitätspauschale bei Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden35 EUR je Tag für max. 14 Tage
Induktionsladeplatte ist mitversichertbis 1.000 EUR
Ladekabel einschließlich Adapterja
Wandladestation (Wallbox) bei fester Verbindung mit einem Gebäudebis 1.000 EUR
mobiles Ladegerät (tragbare Ladestation) einschließlich dazugehörige Adapterbis 1.000 EUR
Ladekarte ist mitversichertbis 100 EUR
Weitere Zusatzversicherungen
Schutzbriefoptional
Schutzbrief Plus (Schutzbrief inkl. Auslandsschaden-Versicherung)optional
Fahrerschutz-Versicherungoptional
Insassen-Unfallversicherungoptional
Erweiterte Eigen-Kollisionsschädenoptional

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41061 Mönchengladbach

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¹Die angegebenen Werte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Bislang erfolgte die Verbrauchsmessung nach dem neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) typgenehmigt. Beim WLTP handelt es sich um ein im Vergleich zum NEFZ realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP schrittweise den NEFZ ersetzen. Die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissions-Werte sind in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen, was auf die realistischeren Prüfbedingungen im WLTP zurückzuführen ist.
Wir sind aktuell gesetzlich verpflichtet, die NEFZ-Werte anzugeben. Bei Neuwagen, die bereits nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte erfolgt bis zu deren verpflichtenden Verwendung freiwillig. NEFZ-Werte, die als Spanne angegeben sind, sind nicht Bestandteil des Angebotes, weil sie sich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beziehen. Sie dienen allein dem Zweck des Vergleichs zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Aerodynamik, Gewicht und Rollwiderstand können sich durch Zusatzausstattungen und Zubehör verändern und sind geeignet, genauso wie das individuelle Fahrverhalten und die Witterungs- und Verkehrsbedingungen, den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs zu beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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